ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedin­gungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen von Bureau Christ mit Sitz in Deutschland.

Diese AGB finden nur Anwendung, wenn unser Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Als Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft anzusehen, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit meinem Vertragspartner.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Vertragsschluss, Nebenabreden

Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Der Vertrag kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Durchführung des Auftrags durch uns zustande. Er richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der etwaigen schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung und diesen AGB.

Mündliche Nebenabreden und Veränderungen zum Vertrag, insbesondere zu den im schriftlichen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB vereinbarten Lieferterminen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versandkosten) werden gesondert berechnet. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns vor. Deren Annahme erfolgt jedenfalls nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten meines Vertragspartners und sind sofort fällig.

Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Minderung oder Zurückhaltungsrechten. Kommt unser Vertrags­partner in Verzug und/oder werden mir Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kredit­würdigkeit zu zweifeln, sind wir, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertrags­partner sofort fällig zu stellen, eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen, angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bank­bürgschaft bei einem in der EU ansässigen Kredit­institut zu verlangen, im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Scha­densersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

  1. Reisekosten

Fahrt- und Reisekosten sowie Spesen werden von dem Vertragspartner nach Maßgabe der von der Finanzverwaltung allgemein anerkannten steuerlichen Regelsätzen erstattet.

  1. Preiserhöhung

Ist der Vertrag zu unseren Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material-, Fremd- und Bearbeitungskosten um mehr als 5 % sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend um die insgesamt erhöhten Kosten zu erhöhen. Der Geschäftspartner hat in diesem Fall jedoch das Recht, das Auftragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall sind sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen nach Maßgabe der vertraglich zugrunde gelegten Preise zu vergüten.

  1. Materialien, Unterlagen, Dokumente und Drucksachen des Vertragspartners

Vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Dokumente, Drucksachen, Datenträger etc. sind frei Haus anzuliefern.

Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Stück­zahlen von Materialien und Drucksachen, die der Vertrags­partner stellt, zu überprüfen. Der Vertragspartner allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass es vereinbart wird. Für Verlust, Beschädigung und dergleichen haften wir ausschließlich nach Maßgabe unserer Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitergehende Schadenfälle obliegt dem Vertragspartner. Über Restmengen wird der Vertragspartner auf Wunsch informiert. Trifft dieser innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Restmeldung durch uns trotz besonderer Hinweise keine Entscheidung, so sind wir zur Vernichtung der Reste auf Kosten des Vertragspartners berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Im Übrigen werden wir nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger, etc. nach Übergabe der Lieferung/Leistung nach Wahl des Vertragspartners an ihn auf dessen Kosten zurückgeben oder vernichten.

Datenträger, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von Rechten Dritter sein, zumindest soweit darüber verfügt wird. Andernfalls ersetzt uns der Vertragspartner die aus der Benutzung mangelhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.

  1. Lieferung und Leistung

Von uns genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart, unverbindliche Plantermine. Teil­lieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

Verzögerungen, die in der Sphäre unseres Vertrags­partners oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Ände­rungswünsche, verspätete Auslieferung oder Rücksendung von Materialien, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten) führen dazu, dass sich Liefer- und Leis­tungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir, unbeschadet der Geltend­machung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei unvorhergesehenen Materialbeschaf­fungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energie­versorgungsschwierigkeiten und ähnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Vertragserfüllung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwen­dungsverschulden zur Last fällt. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate andauern, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungsfrist frei oder tritt der Vertragspartner zurück bzw. kündigt er, so kann der Vertrags­partner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner davon unverzüglich benachrichtigen.

  1. Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, analog § 447 BGB, d.h. der Geschäftspartner trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Leistungsgegenstands ab dem Zeitpunkt, in dem wir die Sache der maßgeblichen Transportperson übergeben haben. Das gilt nicht, soweit wir mit dem eigenen Fahrzeug ausliefern, ebenso nicht im Versandhan­delskauf. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners. Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Rahmen der Vorschriften der Verpackungs­verordnung nehmen wir die Verpackung zurück.

  1. Gewährleistung

Wir erbringen unsere vertraglichen Lieferungen und Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf­manns. Unsere Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und meine werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Be­schaffenheitsgarantie dar. Mündliche Auskünfte oder Zusagen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

Der Vertragspartner hat die Leistung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, auf etwaige Mängel hin zu untersuchen und solche Mängel gegenüber mir sodann unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 4 weiterenKalendertagen, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht offensichtlich war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von 4 Kalendertagen nach der Entdeckung, schriftlich gemacht werden.Andernfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse. Die vorgenannten Anzeige- und Rgenpflichten nebst Rechtsfolgen gelten entsprechend für Falschlieferungen bzw. -leistungen und Mengendifferenzen.

Für meine Lieferungen und Leistungen leiste ich, soweit sich aus den ergänzenden Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungsbereiche nichts anderes ergibt, Gewähr wegen Mängelfreiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe. Hierbei habe ich nach meiner Wahl das Recht zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung/-leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nach­erfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

  1. Haftung
  1. Wir haften für Körperschäden (Schäden aus Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
  1. Wir haften darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichten“) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentlich in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspatner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden begenzt.
  1. Die vorstehenden Regelungen gelten für außervertragliche Schadensansprüche entsprechend.
  1. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an von uns gelieferten Produkten geht erst bei vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, einschließlich bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen, vollständig auf den Vertrags­partner über (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit die Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners und/oder bei Zahlungsverzug und nach einer erfolgslosen Abmahnung sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehalts­ware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehalts­ware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit er nicht in Verzug ist, weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiter­veräußerung tritt er uns bereits jetzt ihm aus der Weiter­veräußerung zustehende Forderungen und sonstige Ansprüche (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten ab. Ich nehme diese Abtretung an. Veräußert der Vertragspartner die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem zwischen uns und dem Vertrags­partner vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung an uns einzuziehen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht.

Bearbeitet der Vertragspartner Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so wird dies stets für uns vorgenommen und es steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnisses des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- bzw. Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentums­anteile überträgt der Vertragspartner schon jetzt auf uns. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Vertragspartner wird die Sache für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbe­haltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils an uns zur Sicherung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung seinen Drittschuldnern anzuzeigen, diese aufzufordern, nur noch an uns zu leisten und uns im Übrigen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Wir sind nach unserer Wahl auch selbst zur Offen­legung der Abtretung berechtigt.

Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungs­verzuges unseres Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt.

Übersteigt der realisierbare Wert der uns gemäß der vorstehenden Nummern 11.1 bis 11.5 zustehenden Sicher­heiten in ihrer Gesamtheit meiner Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so ist der Vertrags­partner berechtigt, Rückübertragung bestehender Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages zu verlangen.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Hand­mustern, Animationen, Ton- und Filmaufnahmen, Software und sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellt haben sowie die Rechte an Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten, Modellen (Prozess-, Datenbank-), Quellcodes oder sonstiger Träger gestalterischer Ideen wie z.B. Webanwendungen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben unein­geschränkt bei uns, so dass diese Materialien, Unterlagen, Dokumente, digitale Träger etc. nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vom Vertragspartner verwendet werden dürfen und auf unser Verlangen hin uns zurückzugeben oder rückstandslos zu vernichten sind.

Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt als einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertrag­bares und auf die Verwendung im Rahmen des im Projektes/Auftrags festgelegten Zwecks beschränktes Nutzungsrecht. Die Einräumung darüber hinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Werkbearbeitungen und Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung.

Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf den Vertragspartner übertragen worden sein, ist der Vertragspartner aber mit den Leistungspflichten in Verzug, dann fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.

  1. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.

  1. Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD)
  1. Erfüllungsort ist Aachen.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aachen.
  1. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des CISC (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf bzw. UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
  1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen falle werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich eine ausfüllungsbedürftige Vertragslücke ergeben sollte.

Bureau Christ
Boxgraben 38
52064 Aachen

Kontakt
T: 0241/53107880
M: hallo@bureau-christ.de